Für Rinder stellt der Prozess vor der Schlachtung, also Einfangen, Separieren, Verladen, Transportieren, die unbekannte Umgebung und fremde Gerüche eine besonders hohe Belastung dar. Dies beeinträchtigt nicht nur das Tierwohl, es wirkt sich auch negativ auf die Fleischqualität aus. Um den Tieren dennoch einen möglichst stressfreies Ende zu ermöglichen, besteht die Alternative, sie in ihrer gewohnten Umgebung zu betäuben. Danach beginnt die Teilmobile Schlachtung mit der Entblutung vor Ort und dem anschließenden Weitertransport zum Schlachter. Doch wie genau kann das alles in der Praxis umgesetzt werden und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gilt es vor und nach der Betäubung zu beachten? Wie kann eine Zusammenarbeit ist zwischen Haltungsbetrieb und Schlachtbetrieb aussehen. Um diese und weitere Fragen zu klären, lädt die Ökomodell-Region Waldeck-Frankenberg zu einem Infoabend
ein. Darin wird Frau Dr. Andrea Fink-Keßler einen Vortrag zur Teilmobilen Schlachtung halten. Darüber hinaus wird Dr. Anke Zwolinski vom Landkreis Waldeck-Frankenberg zu den rechtlichen Rahmenbedingungen referieren.
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